Skip to content Skip to footer

E-Auto-Förderungen: Diese Fördermöglichkeiten gibt es

Elektroautos sind auf dem Vormarsch und immer mehr Menschen entscheiden sich für eine umweltfreundliche Alternative zum herkömmlichen Verbrennungsmotor. Um den Umstieg auf Elektromobilität zu unterstützen, bietet die deutsche Bundesregierung verschiedene E-Auto-Förderungen an.

In diesem Artikel werden wir einen detaillierten Überblick über die aktuellen E-Auto-Förderungen in Deutschland geben und aufzeigen, wie man von diesen profitieren kann.

Welche E-Auto-Förderungen gibt es?

Die deutsche Bundesregierung möchte den Umstieg auf erneuerbare Energien vorantreiben. Deshalb fördert sie Kauf und Leasing von Fahrzeugen mit Elektroantrieb. Für Ihr neues, gebrauchtes oder geleastes E-Auto können Sie diese Förderungen und Zuschüsse beantragen:

  • Umweltbonus und Innovationsprämie für Neuwagen, Leasingfahrzeuge und Gebrauchtwagen (durch BAFA)
  • staatliche Förderprogramme (von Bundesministerien und Bundesländern) 
  • regionale Zuschüsse für neue und geleaste E-Autos (von Kommunen, Stadtwerken und Energieversorgern)

Diese Elektrofahrzeuge werden gefördert

Von der Innovationsprämie profitieren folgende Elektrofahrzeuge:

  • Neufahrzeuge. Die Höhe der Förderung hängt vom Nettolistenpreis des Basismodells ab (siehe oben).
  • Leasingfahrzeuge. Für sie gilt das gleiche wie für Neufahrzeuge. Allerdings erhalten nur Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 24 Monaten die volle Förderung. Bei einer Vertragslaufzeit ab zwölf bis 23 Monate wird die Förderung reduziert.
  • Gebrauchtwagen. Der junge Gebrauchte darf mehrmals den Besitzer gewechselt haben, aber das Datum der Erstzulassung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Und natürlich darf das Gebrauchtfahrzeug nicht bereits durch den BAFA-Umweltbonus gefördert worden sein. Hier finden Sie weitere Informationen zur Förderung von gebrauchten Elektroautos.

Gefördert werden nur Fahrzeuge, die auf der unter www.bafa.de* veröffentlichten
BAFA-Liste der förderfähigen Fahrzeuge* stehen. Auf dieser Liste stehen nur Automobilhersteller, die sich auf eine Beteiligung am Umweltbonus verpflichtet haben.

Welche Fahrzeugklasse muss Ihr E-Auto haben, um förderfähig zu sein? 

Voraussetzung für die E-Auto-Förderung ist, dass Ihr Fahrzeug der Klasse M1, N1 oder N2 angehört: 

  • Klasse M1: Das Fahrzeug muss mit mindestens vier Rädern für die Personenbeförderung und mit höchstens acht Sitzplätzen ausgestattet sein (z.B. Autos, Wohnmobile).
  • Klasse N1: Das Fahrzeug ist für die Güterbeförderung bestimmt und hat eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen.
  • Klasse N2: Das Fahrzeug ist für die Güterbeförderung ausgelegt und hat eine zulässige Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen (z.B. Lkw, Lieferwagen). N2-Fahrzeuge sind nur förderfähig, wenn du sie mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B führen darfst.

Wie hoch sind die statlichen E-Auto-Förderungen?

Die Prämie für neu gekaufte oder geleaste Elektroautos und Plug-in-Hybride gibt es bereits seit 2016. Ursprünglich sollte die E-Auto-Förderung 2020 enden. Im Herbst 2019 hat die Bundesregierung jedoch beschlossen, den Umweltbonus bis zum Jahr 2025 zu verlängern.

Zum 1. Januar 2023 wurde die Förderung für E-Autos dann noch einmal stark angepasst und gekürzt. Im Fokus stehen nun rein elektrische Fahrzeuge, die nachweislich einen positiven Klimaschutz haben. Das heißt: Es werden nur noch rein batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge gefördert, während die Förderung für Plug-in-Hybride komplett entfällt. Der Anteil der Hersteller*innen beträgt weiterhin 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge und kommt bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzu.

Darüber hinaus wurde auch die Mindesthaltedauer von sechs auf zwölf Monate verlängert. Dadurch soll einem schnellen Weiterverkauf ins Ausland vorgebeugt werden. Es werden nur Neuwagen gefördert, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden. Elektrofahrzeuge ab einem Nettolistenpreis von über 65.000 Euro erhalten weiterhin keine Förderung.

E-Auto-Förderungen

  • Neues E-Auto bis 40.000 Euro: 4.500 Euro Bundesanteil (inkl. Innovationsprämie) + 2.250 Euro Herstelleranteil = 6.750 Euro Elektroauto-Förderung
  • Neues E-Auto zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro: 3.000 Euro Bundesanteil (inkl. Innovationsprämie) + 1.500 Euro Herstelleranteil = 4.500 Euro Elektroauto-Förderung
  • Neues E-Auto über 65.000 Euro: keine BAFA-Förderung möglich
  • Gebrauchtes E-Auto bis 65.000 Euro: 3.000 Euro Bundesanteil (inkl. Innovationsprämie) + 1.500 Euro Herstelleranteil = 4.500 Euro Elektroauto-Förderung

Voraussetzungen für die E-Auto-Förderung

Die Elektroauto-Förderung des BAFA erhalten Sie nur unter bestimmten Bedingungen. Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:

Wer kann die E-Auto-Förderung beantragen? 

Einen Antrag zur Förderung eines Elektroautos stellen können:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • Stiftungen
  • Körperschaften
  • Vereine

Von der E-Auto-Förderung ausgeschlossen sind:

  • der Bund,
  • die Bundesländer,
  • ihre Einrichtungen und Kommunen
  • und Automobilhersteller, die sich an der Finanzierung des Umweltbonus beteiligen.

Ab dem 01. September 2023 können nur noch Privatpersonen eine E-Auto-Förderung beantragen.

So beantragen Sie die Förderung für E-Autos

Bevor ein Antrag auf Förderung beim Bafa gestellt werden kann, muss das Fahrzeug erworben und zugelassen sein. Anschließend können Sie Ihren Antrag* über die Online-Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle* stellen. Dafür hat man ein Jahr Zeit, gerechnet ab der Zulassung. Auf der Homepage steht detailliert, welche Unterlagen man elektronisch einreichen muss, wenn man des E-Auto gekauft oder geleast hat. Es ist nicht möglich, Dokumente per E-Mail einzusenden.

Als Alternative bietet sich das Nutzerkonto Bund* an. Natürliche Personen können ihre persönlichen Angaben auch dort hinterlegen.

Im Portal müssen die Nutzenden nur noch die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) eingeben und dem Datenaustausch zwischen KBA und BAFA zustimmen. Nachdem der Antrag abgeschickt wurde, werden automatisch weitere Daten beim KBA abgerufen, wie beispielsweise Hersteller, Modell und Halterhistorie. Auch der Fahrzeugbrief muss nicht mehr hochgeladen werden, da dessen Daten bereits dem KBA vorliegen.

Dann muss eine „Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben“ ausgedruckt, unterschrieben und aufs Online-Portal*gestellt werden. Hat alles geklappt, kommt eine Bestätigungsmail mit Zugangsnummer und Link zum Antrag. Das Förderprogramm erfreut sich großer Beliebtheit – was leider dazu führt, dass die Bearbeitung der Anträge derzeit länger dauert.

Für Antragsstellungen bis zum 31.12.2022 gelten die alten Fördersätze (zu finden über die BAFA-Seite*). Weitere Informationen zur Antragsstellung, zu den Fördervoraussetzungen, zur Höhe der Förderung und die Liste der förderfähigen Fahrzeuge finden Sie ebenfalls auf der BAFA-Seite.

Förderprogramme kombinieren

Der Umweltbonus darf mit verschiedenen anderen Förderprogrammen der öffentlichen Hand kombiniert werden. Die meisten dieser Programme richten sich allerdings nicht an Privatleute, sondern an Unternehmen, Kommunen oder Vereine.

Welche Vorteile haben Sie als E-Auto-Besitzer? 

Die Anschaffung eines Elektroautos wirkt im ersten Moment teurer als die eines Autos mit Verbrennungsmotor. Durch Umweltbonus und Innovationsprämie sparen Sie  2023 aber nicht nur beim Kaufpreis. Es gibt auch noch weitere Vorteile für Elektroautos:

  • Kfz-Steuer: Als Fahrzeughalter eines Elektroautos zahlen Sie zehn Jahre lang keine Kfs-Steuer, wenn Sie das E-Auto bis 31. Dezember 2020 erstmalig zugelassen haben. 
  • Versicherung: Einige Autoversicherer gewähren Rabatte auf die Kfz-Versicherung, wenn Sie eine spezielle Elektroauto-Versicherung oder Wasserstoffauto-Versicherung abschließen.
  • Aufladen: Sie dürfen Ihr Hybrid- oder Elektroauto am Arbeitsplatz steuerfrei aufladen.  
  • Parken: Fahrzeuge mit E-Kennzeichen dürfen Sie in vielen Städten gebührenfrei auf öffentlich Parkplätzen abstellen.
  • Ladestationen: Es gibt (regionale) Fördermittel für private Ladestationen (= Wallboxen).
  • Warnsysteme: Bauen Sie ein akustisches Warnsignal (Acoustic Vehicle Alerting Systems, kurz AVAS) in Ihr geräuscharmes Elektrofahrzeug ein, erhalten Sie vom BAFA eine Förderpauschale von 100 Euro.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es im Jahr 2023 eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für Elektroautos gibt, die darauf abzielen, den Umstieg auf umweltfreundliche Mobilität zu unterstützen. Diese Förderungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Beschleunigung der Elektromobilität und tragen zur Reduzierung der CO2-Emissionen und zur Verbesserung der Luftqualität bei.

Die Förderprogramme umfassen finanzielle Anreize wie Kaufprämien, Steuervergünstigungen und Zuschüsse für den Aufbau von Ladeinfrastruktur. Darüber hinaus werden auch die Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität sowie die Integration erneuerbarer Energien gefördert. Dies zeigt das Engagement der Regierungen und Behörden, den Umstieg auf Elektrofahrzeuge voranzutreiben und die notwendige Infrastruktur zu schaffen.

Schlussendlich möchten wir Sie ermutigen, elektrify zu kontaktieren, da sie Ihnen mit ihrer Fachkompetenz und Erfahrung bei der Installation von Ladestationen helfen können. Setzen Sie sich noch heute mit ihnen in Verbindung, um den Umstieg auf Elektromobilität zu erleichtern und die Vorteile einer effizienten und nachhaltigen Ladeinfrastruktur zu nutzen. Gemeinsam mit elektrify können Sie den Weg in eine umweltfreundliche Zukunft der Elektromobilität ebnen. Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf!