THG-Quote bedeutet Treibhausgasminderungs-Quote. Mineralölkonzerne sind gesetzlich verpflichtet ihre Treibhausgase (THG) zu reduzieren. Schaffen sie das nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang, müssen sie als Ausgleich Strafzahlungen leisten.
Jeder, der ein rein batteriebetriebenes E-Fahrzeug (keine Hybridfahrzeuge) besitzt, kann seine eingesparten CO2-Emissionen an Unternehmen verkaufen die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen.
Eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.
Jeder Fahrzeughalter von rein batterieelektrischen Elektrofahrzeugen der oben genannten Fahrzeugklassen.
Quotenpflichtige Mineralölkonzerne können die gesetzlichen CO2-Einsparungsziele allein oft nicht erreichen. Um Strafzahlungen zu vermeiden, können sie THG Quoten handeln. Zum Beispiel mit Unternehmen, die “saubere” Energie wie Ökostrom produzieren. Seit Anfang 2022 dürfen sich auch private E-Fahrzeughalter am Quotenhandel beteiligen. Das heißt: Wer ein vollelektrisches Fahrzeug hat, kann seine Treibhausgaseinsparungen vom Umweltbundesamt zertifizieren lassen und an Kraftstoffproduzenten weiterverkaufen.
Für den jährliche Verkauf ihrer THG-Prämie, benötigen wir lediglich ein Scan des Fahrzeugbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).