Laufzeit bis 31.12.2023; 1. Aufruf bis zum 31.08.2022
Fördergegenstand
Gefördert werden können u.a.:
- Errichtung und Modernisierungöffentlicher Ladeinfrastruktur fürelektrisch betriebene Pkw undNutzfahrzeuge (Ladepunkte)
- Errichtung von nichtöffentlicherLadeinfrastruktur für über dieseRichtlinie geförderte Fahrzeuge im Rahmen alternativer Mobilitätsangebote (z. B.stationsgebundenes Carsharingoder die Errichtung vonLadepunkten im Zusammenhangmit Mobilitätsstationen)
- Anschaffung von E-Fahrzeugen
- Umrüstung vorhandenerNutzfahrzeuge auf elektrischen Antrieb
Details zur Förderung
Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Thüringen
Förderberechtigt
Mit Sitz im Freistaat Thüringen können gefördert werden:
- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
- natürliche Personen, soweit diese wirtschaftlich tätig sindsowie
- Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Landkreise des Freistaates Thüringen.
Förderhöhe
Öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, bis zu 60% Zuschuss, maximal 2.500 € -20,000 € pro Ladepunkt, abhängig von der Leistung des Ladepunktes.
Errichtung nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur (nur in Verbindung mit über diese Richtline geförderte Fahrzeuge) je Ladepunkt bis zu 30 %, max. 3.000 EUR
Netzanschlussfür den Anschluss an das Niederspannungsnetz bis zu 60 %, max. 10.000 EUR
Netzanschluss für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz bis zu 60 %, max. 100.000 EUR
Für die Antragsstellung im Zeitraum 01.07.-31.08.2022 gibt es ein Obergrenze von 250.000 € je Antragssteller
Wie bekomme ich Förderung?
Für die Förderung der öffentlichen Ladeinfrastruktur außerhalb von De-minimis-Beihilfen läuft vom 1. Juli 2022 bis zum 31. August 2022(24:00 Uhr) ein erster Förderaufruf. Anträge zur Förderung der öffentlichen Ladeinfrastruktur können in diesem Zeitraum nur im Rahmen des Förderaufrufes eingereicht werden.
Die Beantragung der Zuwendung erfolgt bei der:
Thüringer Aufbaubank
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
(Postfach 900244, 99105 Erfurt)
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind unter Verwendung der vorgegebenen Formulare schriftlich an die Thüringer Aufbaubank zu richten.
Wie viel wird gefördert
Fördergegenstand | Festlegung des Fördersatzes sowie der maximalen Zuwendungshöhe gemäß FRL |
Ladeinfrastruktur und Netzanschluss | |
je Normalladepunkt (AC & DC) bis einschließlich 22 kW | bis zu 60 %, max. 2.500 EUR |
je Schnellladepunkt (ausschließlich DC) größer 22 bis kleiner als 100 kW | bis zu 60 %, max. 10.000 EUR |
je Schnellladepunkt (ausschließlich DC) ab 100 kW und höher | bis zu 60 %, max. 20.000 EUR |
Netzanschluss für den Anschluss an das Niederspannungsnetz | bis zu 60 %, max. 10.000 EUR |
Netzanschluss für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz | bis zu 60 %, max. 100.000 EUR |
Errichtung nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur (nur in Verbindung mit einer Förderung nach Ziffer 2.4/2.5) je Ladepunkt | bis zu 30 %, max. 3.000 EUR |