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Laufzeit bis 31.12.2023; 1. Aufruf bis zum 31.08.2022

Fördergegenstand

Gefördert werden können u.a.:

  • Errichtung und Modernisierungöffentlicher Ladeinfrastruktur fürelektrisch betriebene Pkw undNutzfahrzeuge (Ladepunkte)
  • Errichtung von nichtöffentlicherLadeinfrastruktur für über dieseRichtlinie geförderte Fahrzeuge im Rahmen alternativer Mobilitätsangebote (z. B.stationsgebundenes Carsharingoder die Errichtung vonLadepunkten im Zusammenhangmit Mobilitätsstationen)
  • Anschaffung von E-Fahrzeugen
  • Umrüstung vorhandenerNutzfahrzeuge auf elektrischen Antrieb

Details zur Förderung

Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Thüringen

Förderberechtigt

Mit Sitz im Freistaat Thüringen können gefördert werden:

  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • natürliche Personen, soweit diese wirtschaftlich tätig sindsowie
  • Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Landkreise des Freistaates Thüringen.
Förderhöhe

Öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, bis zu 60% Zuschuss, maximal 2.500 € -20,000 € pro Ladepunkt, abhängig von der Leistung des Ladepunktes.

Errichtung nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur (nur in Verbindung mit über diese Richtline geförderte Fahrzeuge) je Ladepunkt bis zu 30 %, max. 3.000 EUR

Netzanschlussfür den Anschluss an das Niederspannungsnetz bis zu 60 %, max. 10.000 EUR

Netzanschluss für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz bis zu 60 %, max. 100.000 EUR

Für die Antragsstellung im Zeitraum 01.07.-31.08.2022 gibt es ein Obergrenze von 250.000 € je Antragssteller

Wie bekomme ich Förderung?

Für die Förderung der öffentlichen Ladeinfrastruktur außerhalb von De-minimis-Beihilfen läuft vom 1. Juli 2022 bis zum 31. August 2022(24:00 Uhr) ein erster Förderaufruf. Anträge zur Förderung der öffentlichen Ladeinfrastruktur können in diesem Zeitraum nur im Rahmen des Förderaufrufes eingereicht werden.

Die Beantragung der Zuwendung erfolgt bei der:

Thüringer Aufbaubank

Gorkistraße 9

99084 Erfurt

(Postfach 900244, 99105 Erfurt)

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind unter Verwendung der vorgegebenen Formulare schriftlich an die Thüringer Aufbaubank zu richten.

Wie viel wird gefördert

Fördergegenstand

Festlegung des Fördersatzes sowie der maximalen Zuwendungshöhe gemäß FRL

Ladeinfrastruktur und Netzanschluss

je Normalladepunkt (AC & DC) bis einschließlich 22 kW

bis zu 60 %, max. 2.500 EUR

je Schnellladepunkt (ausschließlich DC) größer 22 bis kleiner als 100 kW

bis zu 60 %, max. 10.000 EUR

je Schnellladepunkt (ausschließlich DC) ab 100 kW und höher

bis zu 60 %, max. 20.000 EUR

Netzanschluss für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

bis zu 60 %, max. 10.000 EUR

Netzanschluss für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz

bis zu 60 %, max. 100.000 EUR

Errichtung nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur (nur in Verbindung mit einer Förderung nach Ziffer 2.4/2.5) je Ladepunkt

bis zu 30 %, max. 3.000 EUR