Laufzeit bis 31.12.2022
Fördergegenstand
Ziel des Förderprogrammes ist es, vorrangig kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zu motivieren, sich mit eigenen elektrisch angetriebenen Fahrzeugen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur an der Entwicklung nachhaltiger innovativer Mobilitätsmodelle und technischer Lösungen in Thüringen zu beteiligen.
Gefördert werden Ausgaben für Kauf, Leasing, Miete und Installation von Ladesystemen für alternativ angetriebene Fahrzeuge einschließlich innovativer Energiespeicher für erneuerbar erzeugte Energien.
Zur Förderung von Ladeinfrastrukturen sind vorrangig Unternehmen und Einrichtungen antragsberechtigt, die sich mit eigenen alternativ angetriebenen Fahrzeugen an den Feldtests anerkannter FuE-Projekte beteiligen.
Details zur Förderung
Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Thüringen
Förderberechtigt
- Antragsberechtigt sind Unternehmen und sonstige juristische Personen mit Betriebsstätte im Freistaat Thüringen sowie Thüringer Forschungseinrichtungen.
Nicht gefördert werden:
- Kommunale Unternehmen und Gebietskörperschaften
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Betriebe der Forst-und Fischereiwirtschaft und derAquakultur sowie des Bergbaus
- landwirtschaftliche Betriebe
Förderhöhe
Anschaffung und Installation von Ladeinfrastruktur:
- Zuschuss bis zu 75 % der Anschaffungsausgaben einschließlich der Installationsausgaben bis zur Inbetriebnahme, jedoch 15.000 EUR je Ladestation(Im Fall der sogenannten DC-bzw. Schnellladung einerStromtankstelle bzw. für Anlagen zur Betankung von Wasserstoff max. 30.000 EUR)
- Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen je nach Maßnahme mindestens 3.000 Euro betragen
Wie bekomme ich Förderung?
Zuständige Behörde (Bewilligungsbehörde) ist die
Thüringer Aufbaubank
Gorkistr. 9
99084 Erfurt
Postfach 90 02 44, 99105 Erfurt
Für die fachliche Beurteilung der Förderanträge wird die Bewilligungsbehörde durch die Thüringer Energie-und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA) unterstützt.