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Anträge bis zum 10.08.2022

Fördergegenstand

Mit dem Förderprogramm nach der Richtlinie KsNIsollen die Treibhausgasemissionenmit Einsatz von alternativen Antrieben und Kraftstoffen im straßengebundenen Güterverkehr gesenkt werden.

Gefördert wird die Beschaffung von betrieblicher Tank und Ladeinfrastruktur für Sonder-und Nutzfahrzeuge mit Elektroantrieb

Voraussetzungfür die Förderung von Tank-und Ladeinfrastruktur ist, dass mindestens ein Nutzfahrzeug der EG-Fahrzeugklassen N1 bis N3 mit Antrieben angeschafftwurdebzw. wird.

Eine Förderung [der Ladeinfrastruktur] erfolgt nur, wenn im Antrag auf Förderungvon Tank-und Ladeinfrastruktur auf einen Antrag auf Förderung von Nutzfahrzeugen Bezug genommen wird, der bewilligt wird oder in einem vorangegangenen Förderaufruf bewilligt worden ist.

Details zur Förderung

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Förderberechtigt
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen des privatenRechts, kommunale Unternehmen und Körperschaftensowie Anstalten des öffentlichen Rechts undeingetragene Vereine
Förderhöhe
  1. Nutzfahrzeuge: Die Förderung beträgt pro Nutzfahrzeug80% der Investitionsmehrausgabenbis zu definierten Obergrenzen: Neufahrzeuge Batterie zwischen €25.000 -€450.000, Plug-In Hybrid bis zu €200.000.
  2. Bei der Tank-und Ladeinfrastruktur sind 80% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben förderfähig. Antragsteller können Anträge über Infrastrukturen an mehreren Standorten stellen, wobei dieStandortfestlegung durch den Antragssteller mitAntragseinreichung erfolgen muss.

Der maximale Zuwendungshöchstbetrag für die Fördergegenstände Nutzfahrzeuge und Tank-und Ladeinfrastruktur beträgt je Antragsteller, Fördergegenstand und Kalenderjahr jeweils €15 Millionen (Netto).

Wie bekomme ich Förderung?

Pro Jahr sind bis zu 4 Aufrufe geplant. Jeder Aufruf ist für die Dauer von 4-6 Wochen vorgesehen.

Für den 2. Förderaufruf und den Sonderaufruf des Förderprogramms KsNIbeginnt die Antragsfrist am 29.06.2022 um 09:00 Uhr und endet am 10.08.2022.

Alle eingehenden Anträge werden einem definierten Auswahlverfahren unterzogen und unterliegen einer einheitlichen Bewertungsgrundlage. Auf Basis der CO2-Einsparungsquote erfolgt die Reihung der Anträge.

Richtlinie gültig bis: 31.12.2024