Laufzeit bis 31.12.2022
Fördergegenstand
Mit diesem Programm wird der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Schleswig-Holstein gefördert. Es soll ein bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Netz an Ladeinfrastruktur initiiert werden, so dass Nutzer von Elektrofahrzeugen überall in Schleswig-Holstein schnell und unkompliziert nachladen können. Neben der Errichtung von neuen Ladepunkten soll auch der Ausbau von Ladeinfrastruktur zum Betrieb von Elektrobussen unterstützt werden.
Details zur Förderung
Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein
Förderberechtigt
- Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die einewirtschaftlicheTätigkeit ausüben, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts,Regie-und Eigenbetriebe, die einen Ladepunkt in Schleswig-Holstein errichten wollen.
- Privatpersonen, die nicht wirtschaftlich tätig sind, sind nichtantragsberechtigt.
Förderhöhe
Öffentlichzugänglicher Ladeinfrastruktur
- 1000 € -7.500 € pro Ladepunkt, abhängig von der Leistungdes Ladepunktes
Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
- 500 € -750 € pro Ladepunkt, abhängig von der Art desAntragsstellers (öffentlich/nicht öffentliche juristische Person).
Für Ladeinfrastruktur-Großprojekte beträgt die Höhe der Förderung bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben.
Im Rahmen des Förderprogramms kann pro Antragsstellenden maximal ein Zuschuss in Höhe von 2 Mio. Euro gewährt werden
Wie bekomme ich Förderung?
Ladesäulen
Interessierte Unternehmen / Personen / Einrichtungen stellen einen Antrag über das Online-Portal und reichen diesen rechtsverbindlich unterschrieben ein.
Ladeinfrastruktur-Großprojekte
Interessierte Unternehmen / Personen / Einrichtungen reichen einen Projektvorschlagein.
Die WTSH bewertet, ob das Vorhaben grundsätzlich förderfähig und förderwürdig ist. Bei einer positiven Einschätzung empfiehlt die WTSH die Antragstellung.
Ansprechpunkt
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Lorentzendamm24
24103 Kiel
Details Zuschuss Ladesäulen
Die Höhe der Förderung beträgt bei nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur:
- 500 Euro pro Ladepunkt für juristische Personen des Privatrechts sowie natürliche Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben
- 750 Euro pro Ladepunkt für juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich deren Gesellschaften
- 500 Euro für ein zusätzliches Lastmanagement pro Standort bei mindestens 3 Ladepunkten Die Höhe der Förderung beträgt bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur:
- 1.000 Euro pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 11 kW
- 2.000 Euro pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 22 kW
- 7.500 Euro pro Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 50 kW
- 500 Euro für ein zusätzliches Lastmanagement pro Standort bei mindestens 3 Ladepunkten
In allen Fällen darf der Zuschuss 50% der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Im Rahmen des Förderprogramms kann pro Antragsstellenden maximal ein Zuschuss in Höhe von 2 Mio. Euro gewährt werden.
Nicht Förderfähig
Für Ladeinfrastruktur-Großprojektebeträgt die Höhe der Förderung bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben.
Dies gilt für:
- die Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladepunkten mit einer Leistungvon mindestens 150 kW. Hier beträgt die Höhe der Förderung 30.000Euro pro Ladepunkt.
- besondere Vorhaben, die einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende imMobilitätssektor leisten. Hier beträgt die Höhe der Förderung 2 Mio.Euro pro Vorhaben.
- die Errichtung von Ladeinfrastrukturzum Betrieb elektrisch betriebener bzw. aufladbarer Busse. Hier beträgt die Höhe der Förderung max. 2 Mio. Europro Vorhaben.
Im Rahmen des Förderprogramms kann pro Antragsstellenden maximal ein Zuschuss in Höhe von 2 Mio. Euro gewährt werden.