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Laufzeit bis 31.12.2022

Fördergegenstand

Ziel des Förderprogrammes ist es, den Aufwuchs an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Land Sachsen-Anhalt voranzutreiben und die Umsetzung des Ladeinfrastrukturkonzeptes zu fördern. Das Konzept hat zum Ziel, dass im Umkreis von 15 Autominuten ein öffentlich zugänglicher Ladepunkt erreicht werden kann. Gleichzeitig soll bereits bestehende Ladeinfrastruktur, welche nicht gefördert wurde, modernisiert werden.

Aufruf zur Antragseinreichung

Details zur Förderung

Ministerium für Infrastruktur und Digitales

Förderberechtigt
  • Antragsberechtigt Natürliche und juristische Personen

Nicht gefördert werden Antragsteller:

  • die Autohäuser oder Autohändler sind und sich gegenüber den Automobilherstellern ihrer Marken zur Schaffung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge verpflichtet haben,
  • die ein Unternehmen der Mineralölwirtschaft sind und einemMineralölkonzern angeschlossen sind, der sich gegenüber derBundesregierung zur Ausrüstung seiner Tankstellen mitSchnellladeinfrastruktur selbstverpflichtet hat
Förderhöhe
  • Normalladepunkte(22kW, bzw. 11-1 22kW bei Modernisierung): 60%; max. 2.500 €
  • Schnellladepunkte(22kW -<=100kW ): 60%; 10.000 €
  • Schnellladepunkte (>100kW ): 60%; 20.000 €

Ergänzend wird der Netzanschluss pro Standort gefördert mit einem prozentualen Anteil von maximal 60%; max. 10.000

Die maximale Zuwendungssumme beträgt 300.000€ pro Person.

Fördertopf
  • bis 2025 jährlich 1,5 Millionen Euro
Wie bekomme ich Förderung?

Anträge auf Gewährung von Zuwendungen zur Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Sachsen-Anhalt sind innerhalb des Zeitraums vom 15.09.2022 ab 9:00 Uhr bis zum 15.11.2022 bis 12:00 Uhr einzureichen.

Anträge auf Modernisierung bestehender (nicht geförderter) Ladeinfrastruktur können ab dem 01.09.2022 laufend eingereicht werden.