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WohngebäudeLaufzeit bis 31.12.2021.

Fördergegenstand

Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude wird der Kauf und die Installation von Lade-stationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind gefördert. Zu den geförderten Kosten gehören:

  • Der Kaufpreis einer neuen Lade-station (z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
  • Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten
  • Die Kosten eines Energie-management-Systems zur Steuerung der Ladestation

Details zur Förderung

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit & Verbraucherschutz

Förderberechtigt
  • Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Mieter und Vermieter von Wohneigentum (Privatpersonen,Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften)
  • Bauträger

Nicht antragsberechtigt sind beispielsweise Unternehmen,die Ladestationen für eine gewerbliche Nutzung errichten wollen (z. B. als Kundenparkplätze, zum Laden des Dienst-fahrzeuges).

Förderhöhe
  • pauschaler Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt .
  • Gesamtkosten müssen mindestens 900 Eurobetragen, sonstkönnen Sie keinen Zuschuss erhalten.
  • Wenn die Ladestation mehrere Ladepunkte hat, können proLadepunkt 900 Euro Zuschuss beantragt werden –voraus-gesetzt, die Gesamtkosten liegen über 900 Euro pro Lade-punkt.
Fördertopf
  • 800 Mio. € (aufgestockt von ursprünglich 400 Mio. €)
  • Eine weitere Budgetaufstockung ist geplant
Wie bekomme ich Förderung?
Projektantrag

In 3 Schritten um Zuschuss

  1. Zuschuss beantragen: Beantragendes Zuschuss vor Beginn desVorhabens im KfW-Zuschussportal
  2. Vorhaben durchführen
  3. Zuschuss erhalten

Antragssteller: Träger der Investitionsmaßnahmen(Eigentümer, Mieter, Vermieter, …)