WohngebäudeLaufzeit bis 31.12.2021.
Fördergegenstand
Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude wird der Kauf und die Installation von Lade-stationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind gefördert. Zu den geförderten Kosten gehören:
- Der Kaufpreis einer neuen Lade-station (z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
- Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten
- Die Kosten eines Energie-management-Systems zur Steuerung der Ladestation
Details zur Förderung
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit & Verbraucherschutz
Förderberechtigt
- Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Mieter und Vermieter von Wohneigentum (Privatpersonen,Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften)
- Bauträger
Nicht antragsberechtigt sind beispielsweise Unternehmen,die Ladestationen für eine gewerbliche Nutzung errichten wollen (z. B. als Kundenparkplätze, zum Laden des Dienst-fahrzeuges).
Förderhöhe
- pauschaler Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt .
- Gesamtkosten müssen mindestens 900 Eurobetragen, sonstkönnen Sie keinen Zuschuss erhalten.
- Wenn die Ladestation mehrere Ladepunkte hat, können proLadepunkt 900 Euro Zuschuss beantragt werden –voraus-gesetzt, die Gesamtkosten liegen über 900 Euro pro Lade-punkt.
Fördertopf
- 800 Mio. € (aufgestockt von ursprünglich 400 Mio. €)
- Eine weitere Budgetaufstockung ist geplant
Wie bekomme ich Förderung?
Projektantrag
In 3 Schritten um Zuschuss
- Zuschuss beantragen: Beantragendes Zuschuss vor Beginn desVorhabens im KfW-Zuschussportal
- Vorhaben durchführen
- Zuschuss erhalten
Antragssteller: Träger der Investitionsmaßnahmen(Eigentümer, Mieter, Vermieter, …)