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Laufzeit bis 31.12.2022

Fördergegenstand

Förderfähig ist die Beschaffung und Errichtung von stationären, nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge inklusive des dafür erforderlichen Netzanschlusses und der Montage der Ladestation. Folgende Gegenstände können gefördert werden:

  • Laden an touristischen Orten: Ladepunkte für Elektrofahrzeuge an touristischen Betrieben in Bayern (Normal- und Schnellladepunkte förderfähig)
  • Kommunales Laden: Nicht gewerblich tätige Kommunen in Bayern können bis maximal neun Ladepunkte beantragen (Normal- und Schnellladepunkte förderfähig)
  • Flottenladen („Mischflotteneinsatz): Ladepunkte für unterschiedliche Ladebedarfe bei Flotten (mindestens ein Schnellladepunkt)
  • Laden von Dienstfahrzeugen beim Mitarbeiter zu Hause: Errichtung von Ladepunkten am Wohnort des Mitarbeiters

Details zur Förderung

Bayerischen Staatsregierung

Förderberechtigt
  • natürliche und juristische Personen; Kommunen
Förderhöhe
  • Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent derzuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 1.500 Euro je Ladepunkt und max. 150.000 € je Antragssteller
  • Gesamtförderung für Laden antouristischen Orten, Flottenladen und Laden von Dienstfahrzeugen, proLadeort: 10 Ladepunkten bzw. 15.000 Euro
  • Gesamtförderung für KommunalesLadenpro Ladeort: 9 Ladepunkten
  • Die Förderung gilt nicht für E-Ladepunkte, dierein privat genutzt werden
Fördertopf
  • 3 Mio€

Wie bekomme ich Förderung?

Anträge auf Gewährung einer Förderung sind per Online-Formular elektronisch zu stellen.

Das Antragsfenster wird voraussichtlich bis Ende des Jahres offen sein.

Das neue Förderprogramm beginnt am 16. Mai 2022 und läuft bis zum 31. Dezember 2022. Anträge können ab Anfang Juni 2022 eingereicht werden.

Die geförderte Maßnahme muss innerhalb von zwölf Monaten