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Laufzeit bis 31.12.2024; 2. Aufruf bis zum 30.09.2022

Fördergegenstand

Gefördert wird die Anschaffung und Neuerrichtung von Ladesäulen inklusive angeschlagenem Kabel, Leistungselektronik, Netzanschluss, Bodenarbeiten, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Beleuchtung, Wetterschutz, Installation oder Inbetriebnahme.

In diesem 2. Aufruf sind mindestens 2 Schnell-Ladepunkte bzw. mindestens 4 Normal-Ladepunkte pro Standort aufzubauen..

Details zur Förderung

Land Baden-Württemberg

Förderberechtigt
  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristischePersonen (inkl. Kommunen) mit Ausnahme vonBehörden oder Dienststellen von Bund und Land.
Förderhöhe
  • Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarerZuschuss als Anteilfinanzierung.
  • Fördersatz für Ladepunkte:Normalladen ≥ 3,7 kW bis ≤ 22 kW: 40 %, max.2.500 € je Ladepunkt
  • Schnellladen > 22 kW bis < 100 kW: 40 %, max.10.000 € je Ladepunkt
  • Schnellladen ≥ 100 kW, 40 %, max. 20.000 € jeLadepunkt
Fördertopf
  • 20 Millionen Euro
Wie bekomme ich Förderung?

Das Antragsverfahren ist einstufig ausgestaltet. Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Formularsystem des Projektträgers.

Das entsprechende Antragsformular findet man unter jeweils nachstehendem Aufruf:

  • 2. Förderaufruf vom 01.07.2022 bis 30.09.2022

Das Gesamtfördervolumen von 20 Millionen Euro soll über die gesamte Förderperiode verteilt werden.

Was ist förderfähig?

Welche Voraussetzungen müssen im Wesentlichen erfüllt sein?

  • Ladestandorte in Bayern
  • Öffentliche Zugänglichkeit der Ladepunkte im Sinn der LSV in ihrer aktuell gültigen Fassung
  • Kein Maßnahmenbeginn vor Erhalt des Zuwendungsbescheides. Als Maßnahmenbeginn gilt die Erteilung eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsauftrags
  • Nutzung der Ladepunkte im Sinne des Förderprogrammes (Verwertungszeitraum) von sechs Jahren
  • Jederzeit Abgabe von 100% Ökostrom an jedem Ladepunkt
  • Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen
  • Am Ladepunkt ist ein Förderhinweis und eine Bodenmarkierung gem. Förderrichtlinie anzubringen
  • Mindestens 10 Ladepunkte pro Ladestandort

Erhöhung des Fördersatzes:

Die prozentuale Förderung für Ladepunkte und Netzanschluss kann auf 50% angehoben werden, wenn Ladepunkte in Verbindung mit mindestens einem der folgenden Kriterien aufgebaut werden:

  • Aufbau von Ladepunkten in Wohnquartieren (Bestandsquartiere); einüber die Wohnung hinaus gehendes Wohnumfeld, in dem Menschenihr tägliches Leben gestalten
  • Intermodale Angebote; insbesondere Ladepunkte in engerräumlicher Nähe zu Mobilitätsstationen oder Park&Ride-Parkplätzen
  • Gesteuertes, lastoptimiertes Laden
  • Authentifizierung über ein gängiges Debit-undKreditkartensystem