WohngebäudeLaufzeit bis 31.12.2025.
Fördergegenstand
- Gegenstand der Förderung ist die Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland mit mindestens einem fest installierten oder mobilen Ladepunkt, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses (Normal- und Schnellladepunkte). Förderfähig sind insbesondere Ausgaben für die Beschaffung, Montage und Installation von Normal- und Schnellladepunkten und den Netzanschluss.
- Ersatzbeschaffung und Modernisierung von Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung des Netzanschlusses an Standorten, sofern diese nicht bereits gefördert wurden und wenn ein Mehrwert nachgewiesen wird.
- Netzanschluss für zu errichtende Ladeinfrastruktur (Nieder- oder Mittelspannungsnetz) und die Kombination aus Netzanschluss und einem Pufferspeicher, wenn diese der Versorgung von Ladepunkten dient.
Details zur Förderung
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Förderberechtigt
- natürliche und juristische Personen
Förderhöhe
- Förderung Normalladepunktebis einschließlich 22 kWmit einem prozentualen Anteil von maximal 60% bis höchstens €2.500 pro Ladepunkt
- Förderung Schnellladepunkte(DC) mit einem prozentualen Anteil maximal 60% bis höchstens €10.000 für Ladepunkte über 22 kW und kleiner als 100 kW undmaximal 60% bis höchstens €20.000 für Ladepunkte abeinschließlich 100 kW
- Netzanschlusspro Standort wird gefördert mit einemprozentualen Anteil von maximal 60% bis höchstens€10.000 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz und maximal 60% bis höchstens €100.000 für denAnschluss an das Mittelspannungsnetz
Fördertopf
500 Mio. € Gesamtbudget vorgesehen
Wie bekomme ich Förderung?
Projektantrag
Für die Beschaffung und Errichtung von neuer Ladeinfrastruktur soll im Zeitraum der Gültigkeit dieser Förderrichtlinie grundsätzlich jedes Jahr im Zeitraum von Februar bis April ein Förderaufruf mit einer Antragsfrist von drei Monaten veröffentlicht werden. Zusätzlich können weitere Förderaufrufe veröffentlicht werden. Für die Ersatzbeschaffung und Modernisierung werden gesonderte Förderaufrufe veröffentlicht, deren Antragsfristen abweichen können.
Die ersten Förderaufrufe wurde am 17.08.2021 veröffentlicht -Neuer Aufruf für Q2-Q3 2022 vorgesehen