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Laufzeit unbefristet

Fördergegenstand

Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen für die erstmalige und bedarfsgerechte Aufstellung von Elektroladegeräten in Niedersachsen zur Aufladung von Elektrofahrrädern und – Pkw, die auf P+R- und B+R-Plätzen an ÖPNV-Stationen durch ÖPNV-Kunden abgestellt werden. Bei P+R-Anlagen wird ein Bedarf einer Ladesäule (mit mehreren Anschlussmöglichkeiten) je Station anerkannt. Wird trotz der förderfähigen Betriebsweise (Schnellladegerät) ein größerer Bedarf für die P+R-Nutzer nachgewiesen, können weitere Ladesäulen im Rahmen der Erweiterung einer P+R-Anlage mit beantragt werden. Die Zweckbindung für die mit der Zuwendung beschaffte Anlage beträgt fünf Jahre.

Details zur Förderung

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Förderberechtigt
  • Gebietskörperschaften
  • private Unternehmen mit mehr als 50% öffentlicher Beteiligung
Förderhöhe
  • Nur DC (Schnelladeinfrastruktur) wird gefördert
  • maximal 75 % der förderfähigen Gesamt-undAbschreibungskosten
  • Mindestvolumen der Ausgabe: 35.000 €
  • Die Förderung ist begrenzt auf die Ladesäulen mit einer bedarfsgerechten Anzahl an
  • Ladeanschlüssen mit folgenden Höchstbeträgenzuwendungsfähiger Ausgaben (Bau,
  • Grunderwerb, Anschaffung, Montage, Kabelverlegungusw.):für Elektroautos je Ladesäule: 7.500 €
  • für Elektrofahrräder je Ladesäule: 6.000 €.
Wie bekomme ich Förderung?

Anträge sind jeweils bis zum 31.05. des Vorjahres für das Folgejahr zu stellen

Anträge sind u.a. folgenden Unterlagen einzureichen:

  • ein Betriebskonzept (Angaben zumBetreibermodell, Haftungsregelungen, Finanzierung des Unterhaltungsaufwands,Abrechnungsverfahren gegenüber den Nutzern, optimalen Nutzung derLadegeräte),
  • Darstellung, wie die absolut vorrangigeNutzung durch Kunden des ÖPNVsichergestellt wird.

 

Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)

Telefon.: 0511 53333-158

Frau Bloimer

Fax: 0511 53333-299