Laufzeit unbefristet
Fördergegenstand
Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen für die erstmalige und bedarfsgerechte Aufstellung von Elektroladegeräten in Niedersachsen zur Aufladung von Elektrofahrrädern und – Pkw, die auf P+R- und B+R-Plätzen an ÖPNV-Stationen durch ÖPNV-Kunden abgestellt werden. Bei P+R-Anlagen wird ein Bedarf einer Ladesäule (mit mehreren Anschlussmöglichkeiten) je Station anerkannt. Wird trotz der förderfähigen Betriebsweise (Schnellladegerät) ein größerer Bedarf für die P+R-Nutzer nachgewiesen, können weitere Ladesäulen im Rahmen der Erweiterung einer P+R-Anlage mit beantragt werden. Die Zweckbindung für die mit der Zuwendung beschaffte Anlage beträgt fünf Jahre.
Details zur Förderung
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Förderberechtigt
- Gebietskörperschaften
- private Unternehmen mit mehr als 50% öffentlicher Beteiligung
Förderhöhe
- Nur DC (Schnelladeinfrastruktur) wird gefördert
- maximal 75 % der förderfähigen Gesamt-undAbschreibungskosten
- Mindestvolumen der Ausgabe: 35.000 €
- Die Förderung ist begrenzt auf die Ladesäulen mit einer bedarfsgerechten Anzahl an
- Ladeanschlüssen mit folgenden Höchstbeträgenzuwendungsfähiger Ausgaben (Bau,
- Grunderwerb, Anschaffung, Montage, Kabelverlegungusw.):für Elektroautos je Ladesäule: 7.500 €
- für Elektrofahrräder je Ladesäule: 6.000 €.
Wie bekomme ich Förderung?
Anträge sind jeweils bis zum 31.05. des Vorjahres für das Folgejahr zu stellen
Anträge sind u.a. folgenden Unterlagen einzureichen:
- ein Betriebskonzept (Angaben zumBetreibermodell, Haftungsregelungen, Finanzierung des Unterhaltungsaufwands,Abrechnungsverfahren gegenüber den Nutzern, optimalen Nutzung derLadegeräte),
- Darstellung, wie die absolut vorrangigeNutzung durch Kunden des ÖPNVsichergestellt wird.
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Telefon.: 0511 53333-158
Frau Bloimer
Fax: 0511 53333-299