Skip to content Skip to footer

Laufzeit: 30.06.2023; Anträge bis zum 31.10.2022

Fördergegenstand

Zu den zuwendungsfähigen einmaligen Ausgaben gehören insbesondere:

Anschaffung und Installation von Ladeinfrastruktur inkl. Leistungselektronik

Tiefbau, Fundament, Installation und Inbetriebnahme

Notwendiger Netzanschluss bzw. Ertüchtigung des bestehenden Netzanschlusses, alternativ Pufferspeicher zur Versorgung der Ladeinfrastruktur gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg (Stand Dezember 2017)

Ausstattung mit Steuerungs- und Kommunikationsfunktionalitäten

Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren

Anfahrschutz, Beleuchtung, Wetterschutz/Überdachung

WLAN

Details zur Förderung

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Förderberechtigt
  • Juristische und natürliche Personen mit Sitz in Baden-Württemberg, die den Bau und Betrieb vonLadeinfrastruktur für E-Taxis gewährleisten können.
  • Private bzw. betriebliche Ladestationen sind nichtförderfähig. Die Ladepunkte müssen grundsätzlich öffentlich mit E-Taxis nutzbar
Förderhöhe
  • 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für DC-Schnellladepunkte (mehr als 22 kW)
    • bis 000 Euro pro Ladepunkt kleiner als 100 kW
    • bis 000Euro für Ladepunkte ab einschließlich 100 kW
  • 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für denNetzanschluss
    • bis 5.000 Euro für den Anschluss an dasNiederspannungsnetz
    • bis 50.000 Euro für den Anschluss an dasMittelspannungsnetz
  • Die Antragstellung ist für bis zu 500 Ladepunkte möglich.
Wie bekomme ich Förderung?

Formlosen Antrag, darin enthalten sind:

  • Informationen zum Antragsteller bzw. Unternehmen
  • Eine Produktbeschreibungund Angebotdes Herstellers für die Ladestation
  • Angebot für Kosten des Netzanschlusses
  • Standortausweisung der geplanten Ladesäule mit entsprechender Lagekarte
  • Darstellung der Authentifizierungs-undAbrechnungsmöglichkeiten an derLadestation inkl. Ladepreismodell
  • Darstellung des Lade-undNutzungskonzeptes inkl. derNutzungsberechtigten und wie dieseüber die Lademöglichkeit informiertwerden

 

Kontakt Verkehrsministerium

e-foerderung-bw@vm.bwl.de

Telefon 0711 231-5897