Laufzeit: 30.06.2023; Anträge bis zum 31.10.2022
Fördergegenstand
Zu den zuwendungsfähigen einmaligen Ausgaben gehören insbesondere:
Anschaffung und Installation von Ladeinfrastruktur inkl. Leistungselektronik
Tiefbau, Fundament, Installation und Inbetriebnahme
Notwendiger Netzanschluss bzw. Ertüchtigung des bestehenden Netzanschlusses, alternativ Pufferspeicher zur Versorgung der Ladeinfrastruktur gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg (Stand Dezember 2017)
Ausstattung mit Steuerungs- und Kommunikationsfunktionalitäten
Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren
Anfahrschutz, Beleuchtung, Wetterschutz/Überdachung
WLAN
Details zur Förderung
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Förderberechtigt
- Juristische und natürliche Personen mit Sitz in Baden-Württemberg, die den Bau und Betrieb vonLadeinfrastruktur für E-Taxis gewährleisten können.
- Private bzw. betriebliche Ladestationen sind nichtförderfähig. Die Ladepunkte müssen grundsätzlich öffentlich mit E-Taxis nutzbar
Förderhöhe
- 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für DC-Schnellladepunkte (mehr als 22 kW)
- bis 000 Euro pro Ladepunkt kleiner als 100 kW
- bis 000Euro für Ladepunkte ab einschließlich 100 kW
- 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für denNetzanschluss
- bis 5.000 Euro für den Anschluss an dasNiederspannungsnetz
- bis 50.000 Euro für den Anschluss an dasMittelspannungsnetz
- Die Antragstellung ist für bis zu 500 Ladepunkte möglich.
Wie bekomme ich Förderung?
Formlosen Antrag, darin enthalten sind:
- Informationen zum Antragsteller bzw. Unternehmen
- Eine Produktbeschreibungund Angebotdes Herstellers für die Ladestation
- Angebot für Kosten des Netzanschlusses
- Standortausweisung der geplanten Ladesäule mit entsprechender Lagekarte
- Darstellung der Authentifizierungs-undAbrechnungsmöglichkeiten an derLadestation inkl. Ladepreismodell
- Darstellung des Lade-undNutzungskonzeptes inkl. derNutzungsberechtigten und wie dieseüber die Lademöglichkeit informiertwerden
Kontakt Verkehrsministerium
e-foerderung-bw@vm.bwl.de
Telefon 0711 231-5897