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Laufzeit bis 31.12.2023

Fördergegenstand

Das Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilitätwurde von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe als Maßnahme zur Umsetzung der Elektrifizierung von gewerblichen Kraftfahrzeug-Flotten in der Hauptstadt initiiert.

Bestandteile der Förderung sind

  • ein Beratungsangebot, das sich aus den Modulen Potenzialberatung und Realisierungsberatung zusammensetzt und eine Finanzierungsförderung, welche die Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen und die Errichtung von stationärer Ladeinfrastruktur
  • Die Finanzierungsförderung zum Aufbau der stationären Ladeinfrastruktur bezieht sich auf öffentlich als auch nicht öffentlich zugängliche

Details zur Förderung

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin

Förderberechtigt
  • Die Förderung zielt auf in Berlin tätige kleine und mittlere Unternehmen (nach KMU-Definition) und selbständig Tätige, die zur Ausübung ihrer gewerblichen,gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit einmotorisiertes Fahrzeug benötigen.
Förderhöhe
  • Kauf oder Leasing von Normalladeinfrastruktur(AC) inkl.Netzanschluss bis 22 kW 50 % der Gesamtkosten, max.500 € pro Ladepunkt
  • Kauf oder Leasing von Schnellladeinfrastruktur(DC) inkl. Netzanschluss ab 22 kW 50 % der Gesamtkosten, max.000 € pro Ladepunkt

Ergänzend wird der Anschlussan das Nieder-oder Mittelspannungsnetzpro Standort gefördert:

  • Anschluss an das Niederspannungsnetz 50 % der Gesamtkosten, max. 5.500 €.
  • Anschluss an das Mittelspannungsnetz 50 % der Gesamtkosten, max. 55.000 €
Wie bekomme ich Förderung?

Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe die IBB Business Team GmbH beauftragt. Die Beantragung auf Gewährung von Zuschüssen erfolgt in einem elektronischen Verfahren.

Aktuelle Bearbeitungszeit: 4-6 Wochen

(Stand Okt. 21)

Anträge sind bei der IBB Business Team GmbH zu stellen.

IBB Business Team GmbH
Bundesallee 210
10719 Berlin
Telefon: 030 / 2125-4480
welmo@ibb-business-team.de

Was ist förderfähig?

  • Die Mindestzulassungsdauer des geförderten Fahrzeuges beträgt grundsätzlich 12 Monate. Gleiches gilt für die Ladeinfrastruktur hinsichtlich der Mindestnutzungsdauer ab Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur.
  • Die Antragstellerin/der Antragssteller muss durch Vorlage des Stromliefervertrages nachweisen, dass der Strom für den Betrieb der Ladeinfrastruktur ab Inbetriebnahme für die Dauer von mind. einem Jahr zu 100 % aus regenerativen Energien bezogen wird.
  • Der Bezug von Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage ist zulässig.
  • Die geförderte Ladeinfrastruktur muss im Stadtgebiet Berlin errichtet und betrieben werden.
  • Die Förderung von Ladeinfrastruktur kann nur erfolgen, wenn sich der Eigentümer der Fläche, sofern vom Antragssteller abweichend, mit der Errichtung der Ladeinfrastruktur einverstanden erklärt. Ein entsprechender Nachweis ist mit Antragsstellung vorzulegen.
  • Die Errichtung von stationärer Ladeinfrastruktur darf nicht der Gewinnerzielung durch Einnahmen aus deren Nutzung dienen. Ein kostendeckendes Entgelt für die Nutzung der Ladesäulen darf jedoch durch die Betreiberin oder den Betreiber erhoben werden.

Die Finanzierungsförderung zum Aufbau der stationären Ladeinfrastruktur bezieht sich auf öffentlich als auch nicht öffentlich zugängliche, privat betriebliche Flächen.