WohngebäudeLaufzeit bis 31.12.2022.
Fördergegenstand
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen des Corona- Konjunkturprogramms die Umstellung der im Gesundheits- und Sozialwesen eingesetzten Fahrzeugflotten auf Elektrofahrzeuge.
Zuwendungsfähig sind folgende Ausgaben:
- Die gegenüber vergleichbaren Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor durch den Elektroantrieb entstehenden Investitionsmehrausgaben.
- Ausgaben für die Beschaffung der für den Betrieb der Fahrzeuge notwendigen Ladeinfrastruktur (LIS)
Ladeinfrastruktur kann nur in Verbindung mit dem Kauf von Fahrzeugen gefördert werden (Anzahl LIS ≤ Anzahl BEV).
Details zur Förderung
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit & Verbraucherschutz
Förderberechtigt
- Antragsberechtigt sind im Gesundheits-und Sozialwesen tätige Organisationen undUnternehmen (gemäß Wirtschaftszweigklassifikation Q) sowie Leasinggeber, die u.a. an solche Organisationen und Unternehmen verleasen.
- Die Förderung von Verbundprojekten ist nicht vorgesehen.
Förderhöhe
- Variante 1:
- Wallbox (AC) bis 22 kW pauschal 1.500 €
- Ladesäule (AC) bis 22 kW pauschal 2.500 €
- Die Obergrenze für ein Vorhaben liegt bei €200.000
- Variante 2 und 3: Die maximale Förderung errechnet sich aus den Investitionsmehrausgaben gem. der pauschalen Beantragung(Variante 2) oder der individuell durch Vorlage von Angebotennachgewiesenen Beantragung (Variante 3).
- Förderquote dieser Ausgaben beträgt bis zu 40 %. DieBeihilfeintensität kann sich wie folgt erhöhen: Für Unternehmen, dieder Definition für KMU gemäß Anhang I, Artikel 2 Nr. 2 AGVO entsprechen: um 10 Prozentpunkte bei mittleren Unternehmen undum 20 Prozentpunkte bei kleinen Unternehmen.
Fördertopf
- 200 Mio. €
Wie bekomme ich Förderung?
Projektantrag
Das Antragsverfahren ist einstufig ausgestaltet. Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Formularsystem „easy-Online“ .
Die Möglichkeit zur Antragstellung ist bis auf Weiteres nicht möglich. Sobald der Haushalt für das Jahr 2022 in Kraft getreten ist, werden wir über eine etwaige Verlängerung des Flottenaustauschprogramms über den 31.12.2022 hinaus an dieser Stelle informieren.
Im Nachgang muss dieser ausgedruckt und rechtsverbindlich gezeichnet an den Projektträger versandt werden.
Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur müssen bis zum 30. September 2022 beschafft und zugelassen werden.
Bearbeitung der Anträge ca. 2 Monate