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Laufzeit bis 2025 / Anträge bis zum 28.07.2022

Fördergegenstand

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert erneut in Kommunen die Beschaffung von Elektrofahrzeugensowie die dazu benötigte Ladeinfrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität.

Gefördert werden in diesem Aufruf ausschließlich

  1. straßengebundene Elektrofahrzeugeder europäischen Fahrzeugklassen1, oM1 (Pkw, u.a. zur Personenbeförderungmit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz),o L2e, L5e, L6e und L7e(Leichtfahrzeuge),
  2. sowie die dazugehörigeLadeinfrastruktur.

Ladeinfrastruktur ist ausschließlich im Zusammenhang mit einer im Rahmen dieses Aufrufs beantragten Fahrzeugförderung in einem für den Betrieb der Fahrzeuge zweckdienlichen Verhältnis zuwendungsfähig.

Details zur Förderung

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Förderberechtigt
  • Kommunen
Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss auf Grundlage der jeweiligen Investitionsmehrausgaben

Der Mindestförderbetrag beträgt 25.000 Euro, die maximaleZuwendung pro antragstellende Kommune 500.000 Euro (brutto).

Ladeinfrastruktur: Die mögliche Förderquoteliegt bei wirtschaftlichtätigen Unternehmenzwischen 40 % und 60 %, im kommunalenKontextist eine Förderquote von bis zu 90 % möglich

KMU: zusätzlicher Bonus von 10-20% zur Förderquote

Wie bekomme ich Förderung?

Gemäß den Kriterien der Förderrichtlinie werden eingegangene Anträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel anhand der zum Stichtag (28.07.2022) vollständig ausgefüllten sowie eingereichten Antragsunterlagen mit den nachstehenden drei Stufen priorisiert:

  1. Erfüllung der Fördervoraussetzung
  2. Erhöhung des Elektrifizierungsgradesder Flotte
  3. Anzahl der beantragten Fahrzeuge (vonhöchster bis hin zur geringsten Anzahl)

Der Beginn der Laufzeit des Vorhabens wird auf den 01.01.2023 festgelegt. Der Bewilligungszeitraumbeträgt maximal 18 Monate; für größereFahrzeugflotten(ab 50 Fahrzeugen) ist ein Bewilligungszeitraum von 24 Monaten möglich.

Nicht Förderfähig

  • alle Fahrzeuge, die nicht den oben genannten Zulassungsklassen entsprechen (z.B. M2, M3, N1, N2 und N3)
  • Sonderfahrzeuge, Schienenfahrzeuge,
  • Hybride (HEV), Plug-In-Hybride (PHEV),
  • Fahrzeuge mit Antriebsbatterie auf Bleibasis,
  • Umrüstungen auf Elektroantrieb,
  • Pkw, die einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von 65.000 Euro oder höher besitzen,
  • Leasingfahrzeuge sowie
  • die ausschließliche Beschaffung und Installation von Ladeinfrastruktur.
  • Nicht förderfähig sind Ausgaben zur Installation (z.B. Sockelplatten, Fundamente), Baumaßnahmen, Inbetriebnahme, Netzanschlussarbeiten und -kosten, Betriebskosten, Gestaltungskosten etc