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WohngebäudeLaufzeit bis 31.12.2022.

Fördergegenstand

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:

  • Ladestation (Hardware)
  • Energiemanagementsystem/Lademanage ment-system zur Steuerung von Ladestationen
  • Elektrischer Anschluss (Netzanschluss) und Batteriespeichersysteme
  • Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)
  • Notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude
  • Notwendige Ertüchtigungs- /Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudeelektrik sowie der
  • Telekommunikationsanbindung der Ladestation

Details zur Förderung

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Förderberechtigt
  • Unternehmen; Einzelunternehmer; freiberuflich Tätige;kommunale Unternehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände
  • gemeinnützige Organisationen
  • Kommunen und Landkreise, deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe
  • kommunale Zweckverbände
Förderhöhe
Kommunen Unternehmen
Förderhöhe maximal €900 pro Ladepunkt, max. 70 % der förderfähigen Kosten
Mindest-Investition 12.857,14 € (min. 10 Ladepunkte) 1.285,71 €
Maximal unbegrenzt 45.000€/Standort
Fördertopf

350 Mio. €

Wie bekomme ich Förderung?
Projektantrag

Die Antragsfrist kann auch vorher beendet werden, wenn das Budget erschöpft ist

Unternehmen stellen Ihren Antrag über das KFW-Zuschussportal

Kommunen müssen den folgenden Antrag ausfüllen.

Ansprechpartner:
KfW
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt
Telefon: 069 7431-0
Fax: 069 7431-2944
www.kfw.de

Die Bearbeitung der Anträge dauert momentan 8-9 Wochen.

Fördergegenstand

Förderfähig sind ausschließlich Ladestationen, die zum Aufladen von Elektrofahrzeugen einer Kommune/eines Unternehmens oder von Elektrofahrzeugen der Beschäftigten der Kommune/des Unternehmens genutzt werden. Die Ladestation muss über eine sichere digitale, bidirektionale Kommunikationsschnittstelle verfügen und über gängige, standardisierte Kommunikationsprotokolle angesteuert werden können, um mit anderen Komponenten innerhalb des Energiesystems kommunizieren zu können. Über die Ansteuerung muss die Leistung der Ladestation begrenzt oder nach entsprechenden Vorgaben zeitlich verschoben werden können. Die Kommunikationsschnittstelle kann zur Steuerung der Ladestation kabelgebunden (Ethernet) oder kabellos ausgeprägt sein. Die Ladestation muss eine sichere Software-Update-Fähigkeit gewährleisten, so dass zukünftig technisch eine sichere Anbindbarkeit an ein Smart Meter Gateway (SMGW, § 2 Satz 1 Nummer 19 des Messstellenbetriebsgesetzes) und die Integration in ein Energiemanagementsystem ermöglicht werden kann und neue Funktionen (zum Beispiel Netzanschlussleistungsbegrenzung nach § 14 a EnWG Anpassung und Verarbeitung von Steuer- und Tarifsignalen) umgesetzt werden können. Über das Smart Meter Gateway können eine sichere Authentifizierung und Netzanschlussleistungs-begrenzung ermöglicht werden. Die Ladestation muss in die Lage versetzt werden können (gegebenenfalls über ein Software-Update), Vorgaben und Fahrpläne des Leistungs- und Energiemanagementsystems für Netzanschlussleistungsmaximalwerte von berechtigten Stellen zu verarbeiten. Sie finden eine Liste förderfähiger Ladestationen unter Programm: Nicht öffentlich zugänglicheLadestationen fürElektrofahrzeugeKommunen /Unternehmen; Anträgebis 31.12.2022Weitere Anforderungen

Förderfähig sind ausschließlich Ladestationen,die zum Aufladen vonElektrofahrzeugen einerKommune/eines Unternehmensoder von ElektrofahrzeugenderBeschäftigten der Kommune/des Unternehmensgenutzt werden.

Die Ladestationmuss übereine sichere digitale, bidirektionale Kommunikationsschnittstelleverfügen und übergängige, standardisierte Kommunikationsprotokolle angesteuertwerden können, um mitanderen Komponenten innerhalb des Energiesystemskommunizieren zu können. Über die Ansteuerungmuss die LeistungderLadestationbegrenzt odernachentsprechendenVorgabenzeitlich verschobenwerdenkönnen.

Die Kommunikationsschnittstelle kann zurSteuerungder Ladestationkabelgebunden (Ethernet)oder kabellosausgeprägtsein.

Die Ladestationmusseine sichere Software-Update-Fähigkeitgewährleisten, so dasszukünftigtechnisch eine sichere Anbindbarkeit an ein Smart Meter Gateway(SMGW,§2 Satz 1 Nummer19 des Messstellenbetriebsgesetzes)und die Integrationin ein Energiemanagementsystem ermöglichtwerdenkannund neue Funktionen(zum BeispielNetzanschlussleistungsbegrenzung nach §14a EnWG Anpassungund Verarbeitungvon Steuer-und Tarifsignalen) umgesetztwerdenkönnen. ÜberdasSmartMeterGateway können eine sichereAuthentifizierung und Netzanschlussleistungs-begrenzungermöglichtwerden.

Die Ladestationmussin die Lage versetzt werdenkönnen (gegebenenfallsüber ein Software-Update),Vorgabenund Fahrpläne des Leistungs-undEnergiemanagementsystemsfür Netzanschlussleistungsmaximalwertevon berechtigtenStellen zu verarbeiten.

Sie finden eine Liste förderfähiger Ladestationen unter www.kfw.de/439-ladestation.Alle indieser Liste aufgeführten Ladestationenerfüllen die technischenAnforderungen. Sofern Sie eine Förderungfüreine Ladestation beantragenmöchten,die nichtaufder Liste enthaltenist, aberalle aufgeführten Anforderungen erfüllt,kontaktierenSie bitte vorAntragstellungden Herstellerder Ladestation. Dieser kann sichfürdie Aufnahmedes Modells in die Liste derförderfähigen Ladestationenan die KfWwenden.

Förderprogramme 2022 | MarketIntelligence GK. Alle in dieser Liste aufgeführten Ladestationen erfüllen die technischen Anforderungen. Sofern Sie eine Förderung für eine Ladestation beantragen möchten, die nicht auf der Liste enthalten ist, aberalle aufgeführten Anforderungen erfüllt, kontaktieren Sie bitte vor Antragstellung den Hersteller der Ladestation. Dieser kann sich für die Aufnahme des Modells in die Liste der förderfähigen Ladestationen an die KfW wenden.